Rauchschutztüren
Rauchschutztüren verhindern in Gebäuden mit feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden im Brandfall die Ausbreitung von Rauchgasen. Biffar Rauchschutztüren in der Rauchschutz- und Brandschutz-Ausführung nach
DIN 18095-1 werden in der feuerhemmenden Widerstandsklasse T 30 gefertigt und verhindern im Notfall für 30 Minuten das Durchdringen von Feuer und Rauch.
Der Widerstand gegen Feuer steht bei Rauchschutztüren nicht im Vordergrund, sie erreichen die Funktion durch einen erhöhten Dichtungsaufwand. Die Dichtungen bei Rauchschutztüren von Biffar sind dreiseitig umlaufend. Im Bodenbereich ist eine absenkbare Bodendichtung eingebaut.
Jede Rauchschutztür von Biffar kann zusätzlich zum Brand- und Rauchschutz Zusatzfunktionen hinsichtlich Einbruchhemmung und Schallschutz aufweisen.

Rauchschutztüren