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Brandschutztüren

Die Aufgabe von Brandschutztüren ist es, Wandöffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen das Durchdringen von Feuer zu sichern. Denn in bestimmten Bereichen, sowie zum Beispiel bei Treppenhäusern, Notausgängen oder auch bei langen Fluren, müssen Brandschutztüren eingesetzt werden. Sie verhindern im Notfall für ein paar Minuten das Durchdringen von heißem Feuer, so dass die Möglichkeit gegeben ist, sich ohne Atemmaske in Sicherheit zu bringen. Brandschutztüren schließen bei Feuer automatisch und müssen nicht von Hand bedient werden. Die Anforderungen an Brandschutztüren werden durch Brandprüfungen gemäß der DIN 4102 geregelt. Es gibt folgende Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180. Die Zahl hinter dem T gibt die Dauer in Minuten an, welche die Tür den Durchtritt des Feuers verhindern und sich dann noch öffnen lassen muss.



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